Werbeagentur Bernd Eckart
Werbung & Marketing

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

Liefer- und Zahlungsbedingungen der Werbeagentur Bernd Eckart (Stand: 01. Februar 2008)
Wir freuen uns sehr, Sie als Kunden (nachfolgend Auftraggeber genannt) der Werbeagentur Bernd Eckart
(nachfolgend Lieferant bzw. Auftragnehmer genannt) begrüßen zu dürfen. Wir werden stets bemüht sein, Ihnen alle Wünsche zu Ihrer Zufriedenheit zu erfüllen. Hierzu gehören aber auch klare und eindeutige Verhältnisse. Das Rechtsverhältnis regelt sich nach den Bestimmungen der einschlägigen Gesetze. Die in der Folge aufgeführten Bedingungen ergänzen diese rechtlichen Regelungen in zulässigem Umfang.

Bitte lesen Sie sich die AGB aufmerksam durch. Auf Wunsch senden wir Ihnen diese gern kostenfrei per Post zu. Bestellungen aus unserem Shop-System werden automatisch erstellt. Diese bedürfen der Bestätigung durch die Werbeagentur Bernd Eckart. Als Bestätigung gilt auch die Lieferung. Alle Preise sind freibleibend.

  1. Geltungsbereich
  2. Angebote & Preise
  3. Zahlungsbedingungen
  4. Eigentumsvorbehalt
  5. Lieferung
  6. Annahmeverzug des Auftraggebers
  7. Gewährleistung
  8. Sonstige Schadenersatzansprüche
  9. Urheberrecht
  10. Korrekturen / Druckaufträge
  11. Datenspeicherung
  12. Impressum
  13. Erfüllungsort / Gerichtsstand / Anzuwendendes Recht / Schlußbestimmungen

1. GELTUNGSBEREICH
1.1 Unsere sämtlichen Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen. Diese Bedingungen sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Vertragspartnern über unsere Lieferungen oder Leistungen schließen. Alle vorangegangenen Geschäftsbedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit. Die AGB´s gelten entsprechend für alle Leistungen der Werbeagentur Bernd Eckart, auch für Leistungen wie Recherchen, Beratungen, Satz und Druck von jeglichen Drucksachen, Anzeigen, Internetprogrammierungen, Messebau, Fahrzeugbeschriftungen/ Beschriftungen, Werbeartikel usw..

1.2 Entgegenstehende oder von unseren allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, dass ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird. Dies gilt insbesondere, wenn die entgegenstehenden Bedingungen lediglich formularmäßig mitgeteilt werden.

1.3 Die allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Angebote, Lieferungen und Leistungen an den Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

2. ANGEBOTE UND PREISE
2.1 Angebote und Preise gelten in allen Teilen freibleibend und werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die realisierte Lieferung mit Rechnung verbindlich. Meint der Auftraggeber, dass die Auftragsbestätigung und/oder die Lieferung/Rechnung von seiner Bestellung abweicht, so hat er unverzüglich nach Erhalt, spätestens aber binnen einer Woche nach dem Datum unserer Auftragsbestätigung bzw. Lieferung/Rechnung, schriftlich die vermeintlichen Abweichungen zu rügen und die AB bzw. die Lieferung zu reklamieren. Unterlässt er die Prüfung der Auftragsbestätigung und/oder der Lieferung/Rechnung und die unverzügliche Rüge, so gilt unsere Auftragsbestätigung bzw. die Lieferung/Rechnung als richtig und beiderseits verbindlich, er verpflichtet sich somit zur Abnahme.

2.2 Nebenabreden bedürfen in jedem Fall zu ihrer Wirksamkeit unseres schriftlichen Einverständnisses.

2.3 Nachträgliche Änderungen (Änderungen nach Druckgenehmigung) auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Produktionsstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet.

2.4 Alle unsere Angaben, Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen und Zeichnungen in Preislisten, Katalogen oder sonstigen Drucksachen sind nur annähernd, jedoch bestmöglichst ermittelt, aber für uns insoweit unverbindlich. Sie sind keine zugesicherten Eigenschaften, sondern Beschreibungen unserer Lieferungen oder Leistungen. Sortimentsänderungen und Änderungen der technischen und optischen Ausführung müssen wir uns vorbehalten.

2.5 Unsere Preise verstehen sich ab Werk in Euro zzgl. der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, es sei denn, es wurden anderweitige Angaben gemacht. Verpackung, Fracht und Versicherung sind nicht eingeschlossen und werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

2.6 Wir behalten uns eine Preiskorrektur im Einzelfall vor, wenn bis zum Zeitpunkt der Ausführung des Auftrages wechselkursbedingte Preisanpassungen nötig sind und / oder eine Änderung der Rohstoffpreise bzw. Einkaufspreise eingetreten ist. Verzögert sich die Realisierung des Auftrages nach Erteilung des Auftrages bei nichtverschulden von Werbeagentur Bernd Eckart und erhöhen zwischenzeitlich Materialkosten und/oder die Löhne bei der Werbeagentur Bernd Eckart, so sind wir ebenfalls berechtigt, die Preise entsprechend der eingetretenen Kostensteigerung zu erhöhen. Die uns bis dahin entstandenen Aufwendungen an Material- und Lohnkosten sind vom Auftraggeber zu erstatten.

3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
3.1 Die Zahlungsvereinbarungen werden vereinbart. Bei uns unbekannten Auftraggebern erfolgt die Lieferung gegen sofortige Barzahlung, Nachnahme bzw. Vorauskasse nach unserer Wahl.

3.2 Die Zahlung der Porto- und Frachtkosten sowie der Verpackungskosten hat durch den Auftraggeber sofort nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.

3.3 Bei Zielüberschreitung tritt sofortiger Zahlungsverzug ein und damit sind wir berechtigt, vom Verfalltag an Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank p. a. zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Skonti werden im Einzelfall vereinbart, und sind gültig, wenn sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen erfüllt sind.

3.4 Treten wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen, sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder unsere Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten und dem Auftraggeber eine angemessene Frist für die Leistung von Vorauszahlung oder die Stellung von Sicherheiten nach unserer Wahl zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

3.5 Die Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen des Auftraggebers ist diesem nur gestattet, wenn es sich dabei um unbestrittene oder rechtskräftige festgestellte Forderungen handelt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen, soweit diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

3.6 Evtl. Fehler in unseren Rechnungen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung mitgeteilt werden. Längeres Schweigen des Rechnungsempfängers gilt als stillschweigende Anerkennung der Richtigkeit der Rechnung.

4. EIGENTUMSVORBEHALT
4.1 Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung und Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.

4.2 Werkzeuge, auch bei für Auftraggeber geschützte Artikel, bleiben grundsätzlich unser alleiniges Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn für Werkzeuge Kostenzuschüsse, Werkzeugkostenanteil oder wie auch immer genannt, vom Auftraggeber bezahlt wurden, oder diese Kostenanteile mit in den Artikelpreis eingerechnet sind. Bei Beendigung der Zusammenarbeit besteht von Seiten des Auftraggebers ebenfalls kein Anspruch auf Kostenerstattung für die Werkzeuge, bzw. Vorrichtungen oder Teilen derselben.

4.3 An allen vom Auftraggeber übergebenen Rohmaterialien jeglicher Art wird mit der Übergabe zur Sicherung unserer sämtlichen gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus Warenlieferungen ein Pfandrecht bestellt.

5. LIEFERUNG
5.1 Liefertermine und –fristen sind unverbindlich. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages und nicht vor Eingang vom Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen und nicht vor Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung.

5.2 Sind keine Liefertermine vereinbart, wohl eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferzeit, so beginnt diese mit dem Tage der Freigabe. Korrekturvorlagen, Andruckmuster und ähnliches durch den Auftraggeber sind als annähernd zu betrachten. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, beginnt eine neue Lieferfrist und zwar erst mit Bestätigun der Änderungen.

5.3 Die Lieferzeit endet mit dem Tage, an dem die Ware das Lieferwerk verlässt oder bei Versandunmöglichkeit eingelagert wird.

5.4 Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers auch bei „Freisendungen“; die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Verzögert sich die Übergabe oder der Versand in Folge eines Umstandes dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Auftraggeber über.

5.5 Die Wahl von Versandart und –weg behalten wir uns vor, wenn nichts anderes in der jeweiligen Bestellung vereinbart ist. Eine Transportversicherung wird nur auf besonderen Wunsch und zu Lasten des Auftraggebers abgeschlossen.

5.6 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, die im Rahmen unserer Zahlungsbedingungen zur Zahlung fällig werden.

5.7 Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer und unverschuldeter Umstände, wie zum Beispiel Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Vandalismus, behördliche Eingriffe, Energiemangel, gleich ob sie in unserem Betrieb oder bei unserem Vorlieferanten eintreten, bei denen wir an der Erfüllung unserer Lieferverpflichtungen gehindert sind, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung und unter Berücksichtigung einer angemessenen Anlaufzeit. Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet sein, sind wir berechtigt, ohne eine Verpflichtung zur Nachlieferung oder von Schadensersatz ganz oder teilweise zurückzutreten. Ein derartiger Rücktritt berührt unsere Ansprüche aus etwaigen erfolgten Teillieferungen nicht.

5.8 Bei Lieferverzug leisten wir nach Ablauf einer uns gesetzten angemessenen Nachfrist bei entsprechendem Nachweis durch den Auftraggeber eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung.

5.9 Sowohl Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Verzögerung der Lieferung als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung, die über die in 5.8/5.9. genannten Grenzen hinaus gehen, sind in allen Fällen verzögerter Lieferung, auch nach Ablauf einer uns gesetzten Frist zur Nachlieferung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird. Vom Vertrag kann der Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung von uns zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

5.10 Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu klären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Lieferung besteht.

5.11 Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Auftraggebers um mehr als 1 Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, können wir dem Auftraggeber für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises der Gegenstände der Lieferung, höchstens jedoch insgesamt 5 % berechnen. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen.

6. ANNAHMEVERZUG DES AUFTRAGGEBERS
6.1 Kommt der Auftraggeber in Annahme- oder Schuldnerverzug, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät. In diesem Fall sind wir auch berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf die nicht abgeholte Ware auf Rechnung des Auftraggebers entweder selbst auf Lager zu nehmen und ein Lagergeld gem. Ziff. 5.11 verlangen oder bei einem Spediteur auszulagern. Unberührt davon bleiben unsere Rechte, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

6.2 Im Rahmen einer Schadensersatzforderung können wir 30 % des vereinbarten Preises als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass ihm ein Schaden überhaupt nicht oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.

7. GEWÄHRLEISTUNG
7.1 Der Vertragspartner hat die Ware unverzüglich nach Anlieferung auf Mangelfreiheit zu überprüfen. Rügen wegen offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich abweichender Beschaffenheit der Ware oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware, als der bestellten, sind vom Vertragspartner unverzüglich spätestens binnen 3 Tagen nach Ablieferung bzw. wenn der Mangel bei unverzüglicher sofortiger Untersuchung nicht erkennbar war, 1 Woche nach Entdeckung des Mangels schriftlich gegenüber uns geltend zu machen. Werden offensichtliche Mängel nicht rechtzeitig und nicht formgerecht gerügt, so entfällt diesbezüglich die Gewährleistung. Die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB bleiben unberührt.

7.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt längstens 1 Jahr seit Auslieferung der Ware.

7.3 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, sowie bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Handels- und branchenübliche Toleranzen berechtigen nicht zur Mängelrüge. Minder- und Mehrlieferungen bis zu 10 % sind vom Auftraggeber zu akzeptieren. Bei der Herstellung von Kunststoffartikeln sowie ähnlicher Waren und minderpreisiger Ware, auch Drucksachen, ist der Anfall einer verhältnismäßig geringen Zahl fehlerhafter Ware technisch nicht zu vermeiden und ein Anteil bis zu 10 % der Gesamtmenge nicht zu beanstanden, gleichgültig, ob der Mangel in der Verarbeitung oder im Druck liegt.

7.4 Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen.

7.5 Bei einer berechtigten, rechtzeitig erhobenen Mängelrüge behalten wir uns zunächst Nacherfüllung nach unserer Wahl vor, d.h. Beseitigung des Mangels oder kostenlosen Austausch der vom Auftraggeber uns urückzugebenden mangelhaften Waren gegen neue vertragsgemäße Waren (Ersatzlieferung) vor. Erst bei zweimaligem Fehlschlagender Nacherfüllung kann der Auftraggeber Rücktritt vom Vertrag oder Minderung der Vergütung verlangen.

7.6 Für Schadensersatzansprüche gilt im übrigen Ziff. 8. Weitergehende oder andere als die unter 7. geregelten Ansprüche des Auftraggebers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.

7.7 Beanstandet der Auftraggeber die Lieferung oder Teile davon, so darf kein Stück der beanstandeten Ware verbraucht, verarbeitet oder weitergeliefert werden. Geschieht dies doch, so ist die Beanstandung gegenstandslos.

8. SONSTIGE SCHADENSERSATZANSPRÜCHE
8.1 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.

8.2 Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, zum Beispiel nach Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und nur bis zur Höhe der Deckungssumme unserer Haftpflichtversicherung begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist von den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

9 URHEBERRECHT
9.1 Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte in jeglichen Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen und Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleiben, vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung bei uns.

9.2 Produktionsmittel, wie zum Beispiel Filme, Lithographien, Druckplatten, Klischees, Siebe, Stanzen und Werkzeuge bleiben in jedem Fall unser Eigentum. Die Zugänglichmachung für Dritte, Vervielfältigung oder Weiterverwendung bedarf unserer Genehmigung. Entwürfe genießen den gesetzlichen Schutz des geistigen Eigentums. Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Unterlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Eine Prüfungspflicht seitens der Werbeagentur Bernd Eckart besteht nicht. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, zu prüfen, ob durch die Anzeige, Darstellung/Druckes Rechte Dritter beeinträchtigt sind. Der Auftraggeber hat uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. Aufträge insbesondere zur Erstellung eines Corporate Designs und/oder Logos aber auch alle anderen gestalterischen Aufgaben beinhalten seitens der Werbeagentur Bernd Eckart nur den grafischen Part. Der Auftraggeber ist in jedem Fall für die rechtliche Prüfung insbesondere zur Nutzbarkeit des in Auftrag gegebenen Produktes verantwortlich. Vertragsinhalt ist die Vorstellung zu einem Logo/Firmensignet/Gestaltung/Textung und dessen Vorlage zum Verbleib als Druck/Film(e) sowie, wenn gesondert vereinbart, auf Datenträger zum Verbleib und zur eigenverantwortlichen Verwendung. In keinem Falle haftet der Auftragnehmer in irgendeiner Art und Weise für die rechtlichen Möglichkeiten zur Nutzung dieses Logos/Firmensignets/Grafik/Ware/Texte. Gleiches gilt für jeglichen Rechtsanspruch anderer Firmen. Die Werbeagentur Bernd Eckart als Auftragnehmer gibt Ihnen, als Auftraggeber, lediglich eine Idee vor. Ob und wie dieses Logo/Firmensignet/Grafik/Ware/Texte benutzt wird, ist von diesem Vertrag unabhängig, eine rechtliche Absicherung ist nicht gegeben. Nach Herstellung von grafischen/textlichen und anderen Leistungen hat der Auftraggeber die Nutzbarkeit vor der Nutzung zu prüfen. Auf gesonderten Wunsch wird die Werbeagentur Bernd Eckart mit dieser Prüfung Dienstleister wie Rechtsanwaltskanzleien bzw. Patentanwaltskanzleien zu den Kosten des Auftraggebers beauftragen. Alle anderen Verträge, z.B. Erstellung von Geschäftspost/WebSeiten/Drucksachen mit Ihrem Logo/Firmensignet/Grafik/Text, werden unabhängig von diesem Vertrag bearbeitet und bedürfen daher auch einen gesondertem Vertrag/Auftrag. Etwaige uns in diesem Zusammenhang entstehende Prozesskosten sind von dem Auftraggeber angemessen zu bevorschussen. In Zusammenhang mit der Ausführung von Aufträgen unserer Kunden von uns hergestellte oder erworbene Gegenstände (insbesondere Softwarelizenzen, Schriften- Nutzungslizenzen, Dateien jeder Art, Filme, Klischees, Lithographien, Druckplatten, Stehsätze, Skizzen und Entwürfe) bleiben auch bei Berechnung unser Eigentum und in unserem Besitz.

10. KORREKTUREN / DRUCKAUFTRÄGE
10.1 Korrekturabzüge und –andrücke sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und uns druckreif erklärt zurückzugeben. Wir haften nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Korrekturen und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

10.2 Werden nach Korrekturvorlage umfangreiche Änderungen, Neusatz, oder andere, das übliche Maß übersteigende Korrekturen gegenüber der eingereichten Vorlage vom Auftraggeber verlangt, werden diese nach dafür aufgewendeter Arbeitszeit und Materialverbrauch berechnet. Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung für Satzfehler auf grobes Verschulden. Satz und Andruck werden auch dann berechnet, wenn ein Auftrag zurückgezogen wird.

10.3 Für erhebliche Abweichung der Beschaffenheit des von uns beschafften Kunststoffs, Papiers und sonstigem Materials haften wir nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen unsere Vorlieferanten. In einem solchen Fall sind wir von unserer Haftung befreit, wenn wir unsere Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Auftraggeber abtreten.

10.4 Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichung der Material- und Druckfarben sowie für die Beschaffenheit von Gummierungen, Lackierung, Imprägnierung usw. haften wir nur insoweit, als die Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar wären. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Farbabweichungen innerhalb der Auflage und zwischen Andruck und Auflagedruck vorkommen und gelten nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge.

10.5 Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit aller Texte allein verantwortlich. Er übernimmt allein die volle Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit und den Inhalt der Anzeige, des Druckes bzw. anderer Darstellungen (z.B. Schilder, Beschriftungen, Signets usw..). Daher stellt der Auftraggeber auch hier den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei. Mit Unterzeichnung des Korrekturabzuges gilt der Druck/die Herstellung als genehmigt, die Haftung für übersehene Fehler, auch orthografischer und grammatischer Natur, entfällt.

10.6 Der Auftraggeber erhält auf Wunsch einen Korrekturabzug und hat diesen in der darin genannten Frist, spätestens aber binnen 10 Tagen nach Erhalt, dem Auftragnehmer bestätigt zurückzusenden. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Eingang beim Auftragnehmer und für die Richtigkeit der zugesandten Korrekturabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm übermittelten Korrekturabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Wird kein Korrekturabzug gewünscht haftet die Werbeagentur Bernd Eckart in keinem Fall für Druckfehler und andere Fehler. In diesem Fall gilt die Gestaltung / die Ausführung die die Werbeagentur Bernd Eckart wählt, uneingeschränkt und unabhängig von anderen Vereinbarungen genehmigt.

11. DATENSPEICHRUNG
Die Daten des Käufers/Anfragenden werden, soweit dies geschäftsnotwendig und im Rahmen des BDSG (§26 BDSG), per EDV gespeichert und verarbeitet.

12. IMPRESSUM
Wir behalten uns das Recht vor, auf an geeigneter Stelle der von uns gelieferten/hergestellten Artikel unseren Firmennamen anzubringen. Auch behalten wir uns vor, im Kundenauftrag gefertigte Artikel als Muster oder zu Werbezwecken weiterzuverwenden.

13. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANZUWENDENDES RECHT, SCHLUSSBESTIMMUNG
13.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Chemnitz.

13.2 Die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht.

13.4 Sollte einer dieser Punkte unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unserer Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht berührt.